Kriterien, die fortan entfallen:
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Begrenzung der Unternehmensgröße
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das Erfordernis von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit
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das betriebliche Mindestalter von zwei Jahren
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Ausschluss von Unternehmen, die sich zu mehr als 50 % im Besitz von Bund, Ländern oder Gemeinden befinden
Somit können nun auch folgende Unternehmen gefördert werden:
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die weniger als 10 und mehr als 250 Beschäftigte haben,
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die im Besitz der öffentlichen Hand sind (bspw. Regiebetriebe und Eigenbetriebe wie Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe),
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts) sind jedoch von der Förderung durch die Potentialberatung NRW weiterhin ausgeschlossen.
Themen, die u.a. gefördert werden:
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Arbeitsorganisation
Dabei kann es gehen um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden.
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Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
Themen können sein: Personalentwicklung, Qualifizierungsberatung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit Innovationen durch kompetente Beschäftigte.
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Demografischer Wandel
Dazu gehören insbesondere Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können.
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Digitalisierung
Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik.
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Gesundheit
Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Work-Life-Balance.